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Digitale Kfz-Vermittlerpost

E-Mail-Benachrichtigung im Kfz-Antragsanforderungsprozess ist jetzt individuell konfigurierbar.

Wie war es bisher?

Mit dem MaklerTicker vom 04.04.2023 haben wir Sie darüber informiert, dass die Schreiben im Kfz-Antragsanforderungs­prozess für Vermittler, die bereits elektronische Dokumente von uns erhalten, nicht mehr postalisch, sondern in elektronischer Form bereitgestellt werden. Über das Vorhandensein dieser Schreiben wurden sämtliche Benutzer mit dem Recht auf Bestandsdaten­einsicht per E-Mail informiert, unabhängig davon, ob eine solche Information für sie relevant war oder nicht.

Was ändert sich?

Ab sofort ist es möglich, diese E-Mail-Benachrichtigung analog zu den anderen E-Mail-Benachrichtigungen individuell zu konfigurieren. Der Administrator in Ihrer Firma kann nun für sich und für jeden Anwender einstellen, ob eine Benachrichtigung per Mail verschickt werden soll oder nicht. Die Konfiguration erfolgt für den Administrator unter „Services“ » „Mein Profil“ » Link „E-Mail-Benachrichtigungen ändern“ und für alle anderen Anwender unter „Services“ » „Administration“ im Benutzerprofil beim jeweiligen Anwender.

Es werden im Zusammenhang mit Kfz-Zulassungen zwei verschiedene E-Mail-Benachrichtigungen unterschieden:

  1. Wichtige Schreiben: Das ist z.B. das Antragsanforderungsschreiben selbst.

  2. Eilige Erinnerungen: Das sind Erinnerungsschreiben mit verschiedenen Dringlichkeiten zu den Schreiben unter 1., falls trotz Antragsanforderung noch kein Antrag vorliegt.

Beide Kategorien lassen sich für die Benachrichtigungsfunktion separat einstellen (s. Screenshot unten). Standardmäßig erfolgt die Vorbelegung mit „Ja“ ausschließlich bei Administratoren sowie Anwendern mit eingeschränkter Bestandssicht auf eine (oder mehrere) zugeordnete (Unter-)Agentur(en). Alle anderen Anwender werden automatisch auf „Nein“ gesetzt (bekommen also keine E-Mail-Benachrichtigung) und müssen ggf. manuell vom Administrator auf „Ja“ gesetzt werden.

Was ist sonst noch wichtig?

Alle oben genannten E-Mail-Benachrichtigungen gelten ausschließlich für die Bereitstellung von Dokumenten und Ereignissen im Maklerportal. Da die Bereitstellung an unserer BiPRO-Schnittstelle nahezu zeitgleich erfolgt, können sie falls gewünscht analog auch zur Information darüber verwendet werden.

 

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