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Absicherung mobiler Solaranlagen

Der Frühling kommt, die Sonne lacht und Ihr Kunde auch, denn sein Balkonkraftwerk produziert Strom und ist versichert.

Ihre Kunden brauchen keine Zusatzabsicherung für ihre mobilen Solaranlagen. Verweisen Sie darauf im Kundengespräch!

Nicht jeder verfügt über ein eigenes Haus mit geeignetem Dach, eine ausreichend große Fläche oder kann sich eine große Photovoltaikanlage leisten. Oder aber ist Mieter und hat nicht die Möglichkeit, auf dem Hausdach eine Photovoltaikanlage für den Eigenbedarf aufzustellen. In diesen Fällen werden immer häufiger kleine steckerfertige Solarmodule eingesetzt, zum Beispiel Balkonanlagen oder mobile Inselanlagen für die Terrasse, um selbst von günstigem Solarstrom zu profitieren.

Dafür bietet die R+V Versicherungsschutz für alle Neu- und Bestandskunden der R+V-Omnikanal-Produkte sowie der R+V-PrivatPolice und Condor Privatschutz. Vorteil: Spezialversicherungen, die mit den Balkonkraftwerken angeboten werden, brauchen unsere Kundinnen und Kunden nicht.

Für Mieter besteht der Versicherungsschutz der Balkon-Solaranlage über seine Hausratversicherung, wenn die Solaranlage ausschließlich der versicherten Wohnung dient, und gilt für die im Vertrag vereinbarten Gefahren – auch Sturm- und Hagelschäden. Voraussetzung ist dabei eine sach- und fachgerecht montierte Solaranlage, z.B. an der Außenseite des Balkons oder der Terrasse. Haftpflichtschutz erlangt der Mieter im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung. Das Risiko der Einspeisung in das Stromnetz ist ebenfalls mitversichert.

Für den Eigentümer einer Immobilie besteht der Versicherungsschutz einer Balkon-Solaranlage bzw. einer mobilen Anlage über seine Wohngebäudeversicherung, wenn die Solaranlagen fest außen am Gebäude angebracht sind und des versicherten Gebäudes (Gebäudezubehör) dienen. Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag vereinbarten Gefahren. Die Versicherbarkeit von Balkonanlagen in der Haftpflicht gleicht der klassischer Photovoltaikanlagen. Versicherungsschutz besteht als Gebäudeeigentümer je nach Gebäudeart und Nutzung über die Privathaftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Das Risiko der Einspeisung in das Stromnetz ist ebenfalls mitversichert.

Rechtsschutz für Streitigkeiten aus der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb der Anlagen besteht im Lebensbereich Privat über die Leistungsart Photovoltaik-Rechtsschutz. Wobei kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsstreit in ursächlichem Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes steht (Baurisikoausschluss). Für Mieter und Wohnungseigentümer wird ergänzend der Rechtsschutz für selbstgenutzte Immobilien empfohlen, da hier mögliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, anderen Wohnungseigentümern oder Nachbarn umfasst sind.

Fazit: Versicherungsschutz für Solaranlagen besteht im oben genannten Rahmen, ohne dass es einer gesonderten Vertragsänderung oder Vereinbarung bedarf.

Nutzen Sie diese positive Botschaft und sprechen Sie Ihre Kunden auf die Privatkunden-Produkte an!

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