Was tun, wenn Sie Ihr Passwort oder Ihre Benutzerkennung vergessen haben? Sofern für ihre Firma ein dezentraler Administrator im Portal hinterlegt ist, wenden Sie sich bitte an diesen Kollegen. Er kann Ihnen ein neues Passwort vergeben. Wenn Sie selbst dezentraler Administrator sind klicken Sie bitte auf Passwort vergessen oder Benutzerkennung vergessen um Ihre Login Daten anzufordern.
Bitte füllen Sie folgendes Formular aus und senden dieses an das, im Formular angegebene, E-Mail-Postfach, wenn Ihr Administrator wechseln soll.
Haben Sie fachliche Fragen rund um unser Produktangebot oder Ihre Bestände? Gerne helfen Ihnen
Möchten Sie das Portal kommentieren - wie wir in Ihrem Sinne noch besser werden können?
Lassen Sie uns über den Service Anregungen/Kritik davon wissen!
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anmeldung am Maklerportal sind die
Sind alle Punkte erfüllt, erhält der für Ihr Unternehmen bestimmte Administrator kurzfristig die Benutzerkennung. Damit ist der Grundstein für weitere Berechtigungen in ihrem Hause gelegt: weitere Portalbenutzer Ihrer Firma sind schnell und einfach anzulegen!
Sie sind bereits für das Maklerportal berechtigt und möchten zusätzlich den Service "GDV-Daten-Download" nutzen?
Wenige Tage später steht Ihnen die Funktionalität zur Verfügung.
Als Administrator steht Ihnen eine ausführliche Anleitung und Beschreibung aller möglichen Tätigkeiten im Maklerportal zur Verfügung.
Bei anderen technischen Fragen oder Problemen rufen Sie bitte unsere Servicenummer (0800) 533 11555 an.
Montag - Donnerstag | 07:30 - 18:30 Uhr |
Freitag | 07:30 - 17:30 Uhr |
Hinweis: Kein Support vom Zentralen Benutzerservice bei fremder Benutzerkennung
Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zentralen Benutzerservice (ZBS) bei einer Abweichung des Namens des Anrufers von dem des Inhabers der Benutzerkennung nicht die Rechtmäßigkeit eines Zugriffs auf unsere Systeme erkennen können, dürfen sie in diesen Fällen generell keinen Support leisten. Der Anrufer erhält einen Hinweis, was zu tun ist. Dies gilt z. B. auch für den Anruf eines Assistenten, der mit den Zugangsdaten seines Chefs angemeldet ist.
Diese Regelung gilt nicht, wenn ein Anrufer unsere Systeme nur mit Einschränkungen nutzen und keinen Zugriff auf datenschutzrelevante Inhalte wie Bestandsverträge und Kundendaten haben, z. B. bei Nutzung unseres R+V Gastzugangs als Vermittler eines Maklerpools ohne eigene Benutzerkennung. In diesem Fall ist der ZBS unbedingt darauf hinzuweisen.
Anleitung zur Einrichtung neuer Benutzer im Maklerportal
Eine entsprechende Anleitung zur Einrichtung neuer Benutzer im Maklerportal finden Sie hier .
Missbrauch von Zugangsdaten durch ausgeschiedene Kollegen
Es gab einige Fälle, in denen sich ausgeschiedene Mitarbeiter eines Maklerhauses mit noch gültigen Zugangsdaten eines anderen Benutzers unberechtigt Zugang zu Kundendaten im Maklerportal verschafft haben. Sorgen Sie also bitte in Ihrem eigenen Interesse dafür, dass jeder Anwender eigene persönliche Zugangsdaten zu unserem Maklerportal und damit auch zu R+V CONNECT erhält. Nur so ist es möglich, einzelne Benutzer gezielt sperren zu können.
Verschärfte Strafen bei Datenschutzverletzungen
Durch die EU Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) drohen drastische Strafen, die bis in Millionenhöhe gehen können (siehe Art. 83 DSGVO ). In unserem Nutzungsvertrag für Online-Dienste, den auch Ihre Firma bei der Beantragung des Zugangs zu unserem Maklerportal unterschrieben hat, wird diesem Sachverhalt in den Abschnitten 5 und 11 Rechnung getragen werden. Sie besagen, dass persönliche Nutzerkennungen Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Auch wenn dies bedeutet, dass Sie in Ihrer Firma für jeden Anwender eigene Zugangsdaten anlegen müssen – es dient Ihrem und unserem Schutz vor möglichen Geldbußen.