Voraussetzung: Sie sind im Maklerportal angemeldet
Klicken Sie in der Hauptnavigation auf Mein Cockpit > eVB erstellen und öffnen Sie dadurch die Kundensuche:
Geben Sie Ihre Suchbegriffe ein (1) und klicken Sie auf die Lupe oder drücken Sie die Eingabetaste (Enter) zum Absenden der Suchanfrage.
Neben dem Namen können Sie auch nach Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen, Schaden- oder Vertragsnummer suchen. Auch die Kombination verschiedener Kriterien oder die Suche mit Namensteilen durch eine Wildcardsuche (* bzw. ?) ist möglich. Für weitere Informationen klicken Sie auf das Fragezeichen rechts neben dem Eingabefeld (3).
Nach Auswahl des Kunden durch Klick auf eine Ergebniszeile (2) gelangen Sie auf die eVB-Deckungsmaske und können eine eVB erstellen.
Alternativ können Sie einen neuen Kunden anlegen. Klicken Sie dafür auf den Schalter "Neuen Kunden anlegen" (4). Nach dem Speichern des neuen Kunden gelangen ebenfalls auf die eVB-Deckungsmaske:
Füllen Sie hier mindestens alle Pflichtfelder aus. Diese sind mit einem * gekennzeichnet (8).
Bei Bedarf können Sie über den Link "Kundendaten ändern" (7) die Adresse des Kunden oder andere Angaben ändern. Nach dem Speichern der Änderung gelangen Sie automatisch zurück auf die eVB-Deckungsmaske.
Nach Klick auf den Schalter "eVB anfordern" erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer eVB auf der Ausgabeseite "eVB ausgeben":
Die eVB ist grundsätzlich 15 Monate gültig. Die Gültigkeit können Sie in der Anwendung ändern. Eine über www.ruv.de oder www.kravag.de ausgestellte eVB ist jedoch immer 3 Monate gültig.
Das Zurückdatieren einer eVB ist nur durch den Kfz-ID-Mitarbeiter der DB erlaubt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner Kfz im Direktionsbetrieb.
Die eVB kann am Ende des Prozesses ausgedruckt werden. Der Ausdruck erfolgt über ein PDF-Dokument, das im Acrobat Reader angezeigt wird. Dort nutzen Sie die Druckfunktion. Oder Sie versenden das Dokument als E-Mail oder als SMS auf Ihr Handy.
Das Ausstellen einer eVB ist nur online möglich. Sollten Sie bei einem Kunden vor Ort sitzen, vorher keine eVB erzeugt haben und auch im Anschluss keine Möglichkeit sehen, dem Kunden eine eVB zukommen zu lassen, empfehlen sich zwei Vorgehensweisen:
Wie alle Kunden gelangen auch Firmenkunden über Ihren Vermittleran die eVB. Oder sie nutzen den Internetauftritt. Ausgewählte Firmenkunden werden eine Dauer-eVB erhalten, mit der eine unbegrenzte Anzahl von Fahrzeugen zugelassen werden kann. Diese Dauer-eVB kann deaktiviert oder gelöscht werden.
Die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen besitzen Fahrzeuge, die auf sie zugelassen sind (Feuerwehr, Krankenhaus etc.). Auch für diese Fahrzeuge muss eine eVB erzeugt und bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.
Sie suchen als Beispiel den Kunden Frank Florian Schmidt und finden im R+V System einen Frank Schmidt: Muss nun die eVB auf Frank Florian Schmidt ausgestellt oder ein Neuinteressent angelegt werden? Muss im R+V System der Kunde auf Frank Florian Schmidt korrigiert werden? Mit diesen Fragen wird unterstellt, dass die beiden benannten Personen identisch sind! Um Verwechslungen zu vermeiden, sind die Informationen auf dem Personalausweis führend. Stehen auf dem Personalausweis die Vornamen Frank und Florian, so sind beide auch auf der eVB zu verwenden. Der Datenbestand sollte entsprechend korrigiert werden.
Die Felder sind als Mussfelder mit einem STERN gekennzeichnet.
Bei der Zulassung von Neufahrzeugen beispielsweise ist kein vollständiges Kennzeichen bekannt. Bei der Auswahl der Kennzeichenart werden automatisch die Eingabefelder für ein amtliches Kennzeichen ermöglicht. Jedoch ist die Angabe eines Kennzeichens kein Pflichtfeld. Wenn Sie allerdings eines der Kennzeichenfelder füllen, wird die Vollständigkeit des Kennzeichens überprüft.
Unser Tipp: Geben Sie bei der eVB auf Abruf kein Kennzeichen ein!
Die Zulassungsbehörde ist zur Überprüfung der Personenidentität verpflichet. Im Zweifelsfall kann die Zulassungsbehörde die Zulassung verweigern. Schwierigkeiten können hier auftreten, da aus Sicht der Zulassungsbehörde grundsätzlich der Halter interessiert, aus Sicht der R+V jedoch die korrekte Bezeichnung des VN. Deswegen müssen für eine Zulassung die Daten von Halter und VN korrekt erfasst sein. Dies gilt zukünftig auch für Privatpersonen; die Namensführung im Personalausweis ist hier maßgebend (z.B. "Willi Müller" vs. "Wilhelm Müller").
Hinweis: Falls keine konkreten VN-Daten vorliegen, können Sie auch die Funktion des "abweichenden Halters ohne Namensgebung" nutzen.
Grundsätzlich wird die eVB auf den Versicherungsnehmer ausgestellt. Aus Sicht der Zulassungsbehörde interessiert ausschließlich der Halter, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll. Es kann im Dialog ein abweichender Halter angegeben werden. Unter www.ruv.de und www.kravag.de wird kein abweichender Halter zugelassen, dort muss der abweichende Halter gleich dem VN sein.
Wichtiger Hinweis: Für Fahrzeughalter mit Doppelnamen in Vor- oder Nachnamen oder mit langen Firmen- oder Vereinsnamen, die von Ihnen nicht vollständig im R+V-System erfasst werden können, empfehlen wir, den abweichenden Halter oder zusätzlich den VN als "andere Person (abweichender Halter ohne Namensangabe)" einzutragen. Sie können so seltene aber dennoch mögliche Probleme mit der Zulassungsbehörde vermeiden. Die Zulassungsbehörde erfasst den Namen dann vor Ort.
Wenn Sie den VN benannt haben und den abweichenden Halter namentlich noch nicht benennen können, gibt es hierzu eine Auswahlmöglichkeit im Prozess: "Abweichender Halter (nicht namentlich benannt)".
Vorsicht: Mit dieser eVB stellen Sie einen "Freifahrtschein" aus, denn jeder abweichende Halter kann diese eVB im Zulassungsverfahren verwenden.
Auf die Erfassung der HSN- und TSN-Daten wird verzichtet, weil das Risiko der Zeichnung vor Ausstellung der eVB erfolgen muss. Die Eingabe von HSN und TSN würde die Verwendung der eVB auf nur dieses Fahrzeug einschränken.
Die Einzel-eVB kann nur einmal im neuen Zulassungsverfahren verwendet werden. Nach erfolgreicher Zulassung ist die eVB-Nummer ungültig. Dann bekommt R+V von der Zulassungsbehörde die Daten des Zulassungsverfahrens (zzgl. Autokennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummer) als Datensatz geliefert. Diese Daten sind nach der Zulassung im KFZ-Tarifrechner von R+V CONNECT zugänglich und können in den KFZ-Antrag übernommen werden.
Die Verwendung einer Postfachadresse ist für einen VN nur dann zulässig, wenn ein abweichender Halter mit normaler Postadresse vorhanden ist. Ein abweichender Halter ist mit einer Postfachadresse nicht erlaubt. Somit muss im System immer eine normale Postadresse zu der vorhandenen Postfachadresse erfasst werden.
Der Versicherungsnehmer mit einem Wohnsitz im Ausland ist möglich, der Halter dagegen muss eine Postadresse in Deutschland haben.
Hierzu wählen Sie bitte den Ausgabegrund "Neugeschäft/Neuzulassung".