Ein weiterhin beliebtes Instrument des Personalmanagements
Die Altersteilzeit ist eine Vorruhestandsregelung, die einen fließenden Übergang in die Rente ermöglicht. Mit der Altersteilzeit kann der Arbeitgeber die Altersstruktur im Unternehmen und personelle Anpassungen besser steuern. Die Altersteilzeit dient damit in erster Linie als Instrument des Personalmanagements.
Weit verbreitet ist das sogenannte Blockmodell mit zwei gleich langen Phasen. In einem Blockmodell arbeiten Arbeitnehmer in der ersten Hälfte der Altersteilzeit, der Aktivphase, voll und in der zweiten Hälfte, der Passivphase, gar nicht mehr.
Arbeitnehmer verzichten in der Aktivphase auf 50% des Bruttogehalts (Altersteilzeitgehalt) und sparen dadurch Wertguthaben an. Sie treten beim Blockmodell mit ihrer Arbeitszeit in Vorleistung. Daher ist für das Wertguthaben grundsätzlich eine Insolvenzsicherung vorgeschrieben. In der Passivphase arbeiten Arbeitnehmer nicht und erhalten aus dem angesparten Wertguthaben ein Altersteilzeitgehalt ausgezahlt.
Das Unternehmen stockt das halbierte Gehalt in beiden Phasen z. B mindestens um 20% auf. So verringert es die finanziellen Einbußen der Arbeitnehmer. Das Unternehmen entrichtet für die Arbeitnehmer zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 80% des Regelarbeitsentgelts in der Altersteilzeit. Dadurch mindern sich zwar die Rentenansprüche. Die Minderung fällt jedoch nicht so hoch aus wie bei einer vorzeitigen Verrentung.
Das Altersteilzeitgesetz ermöglicht somit in Verbindung mit den Zuschüssen des Arbeitgebers ein vorzeitiges Ausscheiden, das finanziell sehr attraktiv sein kann.
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