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Der Pensionsfonds ist ein überbetrieblicher rechtlich selbstständiger Versorgungsträger. Er bietet gegen Beitragszahlung eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung mit Rechtsanspruch.
Für Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer
Der Pensionsfonds bietet als überbetrieblicher rechtlich selbstständiger Versorgungsträger gegen Beitragszahlung eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung mit Rechtsanspruch.
Bezugsberechtigte sind der Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer bzw. deren Hinterbliebenen.
Die Pensionsfonds AG ist durch eine große Freiheit in der Kapitalanlage gekennzeichnet.
Die Leistungen sind durch Pensionspläne geregelt und können flexibel vereinbart werden. Investiert wird in die Chancen der Kapitalmärkte. Zur Wahl stehen eine chancen- oder eine sicherheitsorientierte Anlage. Die Leistungen werden direkt an den Versorgungsberechtigten ausgezahlt. Gezahlt wird eine lebenslange Rente mit einem teilweisen Kapitalwahlrecht von maximal 30%.
Der Pensionsfonds bietet die Möglichkeit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen an einen überbetrieblichen, rechtlich unabhängigen Versorgungsträger.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Auslagerung von Pensionszusagen
Die Beträge können direkt vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden finanziert werden.
Die Beiträge sind bis zur Höhe von 8% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Versicherungsbeiträge bis zur Höhe von 4% der Betragsbemessungsgrenze (West) sind sozialversicherungsfrei.
Erst die spätere Leistung ist steuer- und sozialabgabenpflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Dokument | Bestellnummer |
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Pensionszusagen auslagern (PDF, 277 KB) | 904827037210080 |
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Bei Fragen und für weitere Informationen stehen Ihnen auch die zuständigen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.