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R+V-Rechtsschutzversicherung

Absicherung vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits

Streitigkeiten entspannt lösen: Mit der Rechtsschutzversicherung können Ihre Klienten jederzeit Ihr gutes Recht einfordern und werden so von dem finanziellen Risiko eines Rechtsstreits entlastet. Im Falle eines Rechtsstreits dient sie der Absicherung des Kostenrisikos, z.B. für Anwalts-, Gerichts- oder Sachverständigenkosten.

Produkt-Highlights

  • Rechtsschutz gilt im privaten und beruflichen Bereich sowie im Verkehrs- und im Immobilienbereich
  • zwei Produktvarianten classic und comfort mit attraktiven Leistungen wie Spezial-Strafrechtsschutz sowie Urheber- und Kapitalanlagen-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen (z. B. der Arbeitgeber legt dem Versicherungsnehmer ein schriftliches Aufhebungsangebot vor)
  • Sozial-Rechtsschutz z. B. Widerspruch gegen Rentenbescheid (auch außergerichtliche Verfahren)
  • Steuer-Rechtsschutz z. B. Widerspruch gegen Steuerbescheid (auch außergerichtliche Verfahren)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz z. B. Widerspruch gegen Schulverweis des Kindes (auch außergerichtliche Verfahren)

 

Auszeichnungen

 

 

 

 

 

Verkaufsunterstützung

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Aktuelle Bedingungen

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Anträge

Die Antragsaufnahme für dieses Produkt läuft über R+V CONNECT. Sie ist ebenso wie die Tarifierung und die Erzeugung eines unterschriftsreifen Antrags schnell und einfach durchzuführen.
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Schaden-Beispiele

Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

Das Anwaltstelefon (0800) 533 1177 ist montags bis samstags von 08:00 bis 21:00 Uhr erreichbar und bietet kompetente Erstberatung durch erfahrene Rechtsanwälte.

Der Anwaltssuchservice 0800 533-1177 ist montags bis samstags von 08:00 bis 21:00 Uhr erreichbar und benennt im Bedarfsfall einen kompetenten Anwalt in der Nähe. Bei entsprechender Absicherung erfolgt die sofortige Deckungszusage.

Arbeitsrecht

Herr Maier erhält eine ungerechtfertigte Kündigung von seinem Arbeitgeber. Dieser ist nicht verhandlungsbereit, sodass nur die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht bleibt. Vor dem Arbeitsgericht muss er in der ersten Instanz seine Anwaltskosten selbst tragen, egal wie der Rechtsstreit ausgeht. Diese Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung erstattet.

Mediation

Obwohl sich der Frau Bauer jahrelang mit ihrem Nachbarn gut verstanden hat, behauptet dieser nun, dass sie einen Baum zu nahe an die Grenze gepflanzt hätte. Dabei hat Frau Bauer schon immer geduldet, dass die Hecke des Nachbarn nicht zurückgeschnitten wird und auf ihr Grundstück ragt. Es droht ein langer Rechtsstreit, bei dem ein Urteil keine dauerhafte Lösung bieten könnte, sondern nur Anlass wäre, erneute Vorwürfe zu erheben. Hier hilft eine Mediation als Form der einvernehmlichen und schnellen Konfliktlösung durch einen erfahrenen Mediator, der eine dauerhafte Einigung anstrebt. Der Frieden am Gartenzaun ist schnell wiederhergestellt.

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