Die clevere Alternative zur Mietkaution
Die MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution (bar oder Kautionssparbuch) für eine privat genutzte Wohnung. Der Vermieter erhält zu Mietbeginn eine Bürgschaft. Entstehen zu Mietende keine Ansprüche, bekommt der Mieter die Bürgschaft zusammen mit einer Freigabeerklärung des Vermieters zurück. Auch eine bereits geleistete Mietkaution in bar kann mit Zustimmung des Vermieters gegen eine Bürgschaft ausgetauscht werden.
Die MietkautionsBürgschaft übernimmt Bürgschaften bis zur gesetzlich zulässigen Sicherheit von drei Monatsnettomieten ohne Nebenkosten (§551 Absatz 1 BGB).
MietkautionsBürgschaften sind ab 5 EUR pro Monat möglich.
Weitere Gebühren oder Kosten fallen nicht an. Die Beitragszahlung wird jeweils im Voraus fällig.
Eine MietkautionsBürgschaft ist bereits ab einer Höhe von 500 EUR möglich. In einem Versicherungsvertrag können mehrere Bürgschaften bis insgesamt 15.000 EUR Gesamthöhe geführt werden.
Bei Vorlage der Kündigungsbestätigung des Vermieters, wird die laufende Bürgschaft ab Beendigung des Mietverhältnisses beitragsfrei gestellt. Liegt die vom Vermieter unterschriebene Freigabeerklärung vor, wird die Bürgschaft storniert. Der Mieter kann per Änderungsantrag eine neue Bürgschaft im gleichen Vertrag beantragen. Der Versicherungsvertrag wird dann aufgehoben, wenn alle eingebuchten Bürgschaften vollständig von den jeweiligen Vermietern enthaftet wurden.
Akzeptiert der Vermieter keine Bürgschaft und wird uns diese innerhalb des ersten Monats ab Ausstellungsdatum im Original zurückgegeben wird der Versicherungsvertrag ab Beginn aufgehoben und der Beitrag zurück erstattet.
Die MietkautionsBürgschaft ist von der Versicherungsteuer befreit.
Macht der Vermieter Ansprüche geltend, wird der Mieter von R+V informiert und bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Einwendungen des Mieters werden berücksichtigt, wenn er der Aufforderung zur Stellungnahme fristgerecht nachkommt und
Trifft keiner dieser Punkte zu, zahlt R+V zunächst an den Vermieter und fordert danach den Betrag vom Mieter zurück. R+V haftet maximal bis zur gesetzlich zulässigen Höhe, höchstens jedoch bis zu dem in der Bürgschaft genannten Höchstbetrag. Selbstverständlich kann der Mieter den gezahlten Betrag von seinem Vermieter - gegebenenfalls gerichtlich - zurückfordern, sofern die Ansprüche des Vermieters nicht berechtigt waren.
Die MietkautionsBürgschaft kann über das Internet abgeschlossen werden. Dazu muss man sich einmalig auf der Seite kreditconnect.de registrieren. Danach werden die persönlichen Zugangsdaten per E-Mail zugesendet. Weitere Informationen und Hilfe zum Umgang mit Kreditconnect befinden sich direkt im Portal.
Nach Auszug des Mieters stellt der Vermieter durch den Mieter verursachte Schäden an der Wohnung fest. Er meldet diese direkt bei der Versicherung (Schadenmeldung). Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Versicherung bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme, (max. 3 Monatsnettomieten). Danach muss der Mieter der Versicherung den Betrag erstatten. Er kann diesen jedoch bei unberechtigten Ansprüchen vom Vermieter zurückfordern.
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.
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