Zusätzlicher Versicherungsschutz für den Fahrer
Die Fahrerschutz-Versicherung ergänzt die Kfz-Haftpflicht und dient zur Absicherung des Fahrers bei selbst- oder mitverursachten Unfällen. Bei unfallbedingtem Krankenhausausenthalt ab 5 Tagen wird Schmerzensgeld geleistet. Weiterhin werden z.B.: Kosten für Verdienstausfall, Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen. Im Todesfall des berechtigten Fahrers zahlen Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige.
Die Fahrerschutz-Versicherung ist bei Pkw- und Camping-Kfz, sowie für Fahrzeuge in der Branchen und Flottenpolice abschließbar. Dies gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsverträge. Voraussetzung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit mehr als der gesetzliche Mindestdeckung.
Geleistet wird bei tatsächlich entstandenen Personenschäden, soweit diese nicht anders geltend gemacht werden können.
Folgende Leistungen Dritter bleiben unberücksichtigt bzw. werden nicht angerechnet:
alle Pkw- und Camping Kfz-Halter mit einer Kfz-Haftpflicht über der gesetzlichen Mindestdeckung
Neu- und Ersatzgeschäft kann ausschließlich in R+V CONNECT gerechnet und beantragt werden.
Anträge Neu- und Ersatzgeschäft in R+V CONNECT
eVB können über R+V CONNECT oder auf der Seite Tarifrechner > eVB generiert werden.
Die kostenfreien Schaden-Hotlines 0800 533-1111 (R+V), 0800 533-1153 (Condor) und 0800 533-1131 (KRAVAG) sind für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.
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Bei Fragen und für weitere Informationen stehen Ihnen auch die zuständigen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.
(Verträge ab 01.07.2013
(Verträge bis 01.07.2013)