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FAQ Steuerinfizierung Transport KLV und TGP

Firmenkunden Transport und MultiLine

Transport-General-Police

Separate Risiken, die nicht zum Kernrisiko der Güterversicherung gehören. Hierzu gehören beispielsweise die Mitversicherung von Transportbehältnissen, dem Ausstellungsstand und der Standausrüstung.

Marktübliche Transportprodukte sichern nicht nur den reinen Transport ab, sondern auch weitere Leistungen. Wir als KRAVAG versichern z. B. Transportbehältnisse, den Ausstellungsstand und die Standausrüstung mit. Nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen sind diese voll zu versteuern.

Aktuell ist dies in der Transport-General-Police der KRAVAG nicht möglich. Wir arbeiten an einer Lösung.

KRAVAG-Logistic-Vertrag mit Umzugsrisiken

Nebenleistungen, die nicht zum Kernrisiko der Umzugs-Transportversicherung gehören. Hierzu gehören beispielsweise Abmontieren, Auseinandernehmen und Einpacken sowie Auspacken, Zusammensetzen, Anbringen und Aufstellen.

Marktübliche Umzugs-Transportversicherung sichern nicht nur den reinen Umzugstransport ab, sondern auch weitere Nebenleistungen, wie in der vorherigen Frage definiert. Nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen sind diese voll zu versteuern.

Aktuell ist dies in der Umzugs-Transportversicherung der KRAVAG nicht möglich. Wir arbeiten an einer Lösung.

Allgemeine Fragen (gilt für Transport-General-Police und KRAVAG-Logistic-Vertrag)

Stellt sich heraus, dass diese Steuern unrechtmäßig erhoben wurden, erstatten wir dem Versicherungsnehmer die Steuer.

Sofern die Antwort der vorherigen Frage zutrifft, so schnell wie möglich.

Ist vom Versicherungsnehmer bzw. Makler etwas zu tun, werden wir dazu informieren. Eine genaue Vorgehensweise steht noch nicht fest.

Es wird unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Mitbewerber, die genauso vorgehen. Andere Versicherer bzw. Makler haben andere Konzepte entwickelt. Es gibt auch Gesellschaften, welche auf das BMF-Schreiben noch nicht reagiert haben.

Wir arbeiten an einer Lösung und hoffen, Ihnen im Frühjahr 2024 grenzüberschreitende Transporte wieder steuerfrei anbieten können.

Mit dem Besteuern erfüllen wir die Anforderungen der Steuerbehörden. Es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Wir arbeiten daran, Ihren Vertrag so zu gestalten, dass wir grenzüberschreitende Transporte steuerfrei versichern können.

Nein. Der Versicherungsnehmer ist Steuerschuldner. Durch einen derartigen Wechsel wird das Problem nicht behoben. Die Steuern werden dann zu einem späteren Zeitpunkt nacherhoben.

Nein. Eine Bestandsaktion mit der Umstellung aller Verträge ist für das Frühjahr 2024 geplant. Einzelne Verträge können auf Antrag des Versicherungsnehmers/ Maklers direkt umgestellt werden.

Makler: Beispieltexte für Anschreiben

Dem Vertrag liegt Ihr Maklerwording zugrunde. Wir haben keine Detailprüfung des Wordings vorgenommen.

Die meisten Nebentätigkeiten sind absolut marktübliche Einschlüsse in den Transportversicherungsbedingungen. Nach Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen sind diese steuerpflichtig. Aktuell gehen wir davon aus, dass alle Wordings infiziert sind. Selbstverständlich überlassen wir Ihnen die Detailprüfung, damit Sie entscheiden können, ob steuerinfizierende Bestandteile enthalten sind.

Bitte beachten Sie:
Eingehende Forderungen der Steuerbehörden leiten wir an Sie weiter.
Bestätigen Sie uns bitte, dass Ihr Wording keine steuerinfizierenden Bestandteile enthält. Zusätzlich ist Ihr Wording um folgendes zu ergänzen:

Neben dem Beitrag trägt der Versicherungsnehmer die gesetzliche Versicherungsteuer. Werden von der deutschen und/oder einer (oder mehreren) ausländischen Steuerbehörde/n die Bemessungsgrundlagen, die der von dem Versicherer berechneten Versicherungsteuer und ähnlicher Abgaben zugrunde liegen, steuerlich abweichend bewertet und wird deshalb der Versicherer für die Abführung von Versicherungsteuer oder ähnlicher Abgaben in Anspruch genommen, stellt der Versicherungsnehmer die erforderlichen Informationen zur Verfügung und erstattet dem Versicherer die nach zu entrichtenden Beträge.

Ihre Unsicherheit zu den steuerinfizierenden Bestandteilen können wir nachvollziehen. Die laufenden Gespräche zwischen den verschiedenen Parteien sind uns bekannt und werden von uns genau verfolgt.

Wir können nicht abschätzen, wann es eine finale Klärung gibt. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ist aus 2021 und hat aktuell Gültigkeit.  

Als Unternehmen haben wir uns entschieden, das Steuerrisiko des Kunden nicht weiter zu erhöhen und alle infizierten Verträge (nach heutigem Stand) voll zu versteuern. Der Versicherungsnehmer ist Steuerschuldner und muss im Zweifel die Steuern nachzahlen.

Selbstverständlich werden wir gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern erstatten, sofern es eine entsprechende Entscheidung der Steuerbehörde gibt.

Bitten teilen Sie uns mit, wie wir weiter verfahren sollen. Sollen wir den Vertrag voll versteuern oder übernehmen Sie den übersandten Passus in Ihr Wording? Sofern Sie den
Passus übernehmen, senden Sie uns ein aktualisiertes Wording zusammen mit der entsprechenden Bestätigung zu.

Es tut uns leid, dass wir aktuell zum Wohle des Kunden nicht anders agieren können und bitten um Ihr Verständnis.