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Drohnenkasko-Versicherung

Versicherbar sind Flugobjekte mit einem maximalen Abfluggewicht von 25kg, wie Drohnen und Mehrfachrotor-Systeme, die als Freizeit-, Sport- und Arbeitsgeräte ferngesteuert und unbemannt geflogen werden.

Versicherungsschutz besteht nach der Wartezeit (drei Stunden Flugerfahrung)

    • Während der Aufbewahrung (nicht Flugbetrieb) in geeigneten Räumen in festen Gebäuden mit harter Dachung

    • Während der Transporte in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln im unmittelbaren Gewahrsam durch den Versicherungsnehmer oder einen seiner Repräsentanten oder als Frachtgut im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen.

    • Während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, einschließlich des eigentlichen Flugbetriebs im Freien.
      Flüge in geschlossenen Räumen sind nicht mitversichert.

Produkt-Highlights

  • Basis-Deckung
    Versicherbar ist die serienmäßige Drohne mit fest eingebauter Kamera ohne weiteres Zubehör. Geltungsbereich ist Deutschland, Staaten der EU sowie Schweiz und Norwegen.
  • Premium-Deckung
    Versicherbar ist die serienmäßige Drohne mit fest eingebauten oder auch abnehmbaren Kameras und sonstigen Anbaugeräten und Anbauteilen sowie Zubehör, wie Fernsteuerungen, Touchpads, Ersatzteile, Wechselakkus, Transportkoffer und sonstige besonders vereinbarte Güter. Geltungsbereich ist weltweit.

Leistungsübersicht

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz besteht sowohl in der Basis- als auch in der Premium-Deckung im Rahmen einer Allgefahrenversicherung nach den KRAVAG Luftfahrt-Kaskoversicherungs-Bedingungen 2012 in Verbindung mit den Besonderen Bedingungen zur Drohnenkasko (BB Drohne).

Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen (Sachschaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehen haben und nach billigem Ermessen auch nicht vorhersehen konnten.

Entschädigung wird insbesondere geleistet für Sachschäden durch

  • Bedienungsfehler;
  • Anprall, Bodenstürze, Bruchschäden;
  • Vorsätzliche Beschädigung durch Dritte;
  • Nach Ablauf der gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsfrist / Garantie besteht Versicherungsschutz auch für Beschädigung oder Zerstörung des Geräts (Sachschaden) durch Konstruktions- oder Materialfehler.

Ergänzungsprodukte

Für Schäden, die im Rahmen der Fliegerei gewerblich eingesetzter Drohnen an Personen und am Eigentum Dritter entstanden sind:

Zielgruppe

  • Privatpersonen
  • Firmenkunden
  • Luftsportvereine

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Allgemeine Versicherungsbedingungen


Tarife

Anfrage DBV Transport bzw. Direktionsanfrage

Merkblatt zur Datenverarbeitung

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Anträge

Schaden-Beispiele

  • Unser VN setzt bei Film- und Vermessungsarbeiten einen High-End Hexacopter ein. Beim Transport zur Einsatzstelle kommt es zu einem Unfall, dabei wird die Drohne irreparabel beschädigt. Wert der Drohne: 5.500 EUR. Entschädigung nach Abzug der obligatorischen Selbstbeteiligung in Höhe von 15 Prozent = 4.675 EUR.
  • Durch einen Bedienungsfehler kollidiert die privat eingesetzte Kameradrohne mit einer Baumkrone und es kommt zum Absturz. Dabei wird die Kameradrohne total beschädigt. Wert der Drohne: 900 EUR. Entschädigung nach Abzug der obligatorischen Selbstbeteiligung in Höhe von 100 EUR = 800 EUR.

Schaden-Formulare

Schaden-Hotline:

Die kostenfreien Schaden-Hotlines 0800 533-1111 (R+V) und 0800 533-1136 (KRAVAG) sind für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.