Versicherbar sind Flugobjekte mit einem maximalen Abfluggewicht von 25kg, wie Drohnen und Mehrfachrotor-Systeme, die als Freizeit-, Sport- und Arbeitsgeräte ferngesteuert und unbemannt geflogen werden.
Versicherungsschutz besteht nach der Wartezeit (drei Stunden Flugerfahrung)
Während der Aufbewahrung (nicht Flugbetrieb) in geeigneten Räumen in festen Gebäuden mit harter Dachung
Während der Transporte in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln im unmittelbaren Gewahrsam durch den Versicherungsnehmer oder einen seiner Repräsentanten oder als Frachtgut im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen.
Während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, einschließlich des eigentlichen Flugbetriebs im Freien.
Flüge in geschlossenen Räumen sind nicht mitversichert.
Versicherungsschutz besteht sowohl in der Basis- als auch in der Premium-Deckung im Rahmen einer Allgefahrenversicherung nach den KRAVAG Luftfahrt-Kaskoversicherungs-Bedingungen 2012 in Verbindung mit den Besonderen Bedingungen zur Drohnenkasko (BB Drohne).
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen (Sachschaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehen haben und nach billigem Ermessen auch nicht vorhersehen konnten.
Entschädigung wird insbesondere geleistet für Sachschäden durch
Für Schäden, die im Rahmen der Fliegerei gewerblich eingesetzter Drohnen an Personen und am Eigentum Dritter entstanden sind:
Anfrage DBV Transport bzw. Direktionsanfrage
Die kostenfreien Schaden-Hotlines 0800 533-1111 (R+V) und 0800 533-1136 (KRAVAG) sind für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.
Dokument | Bestellnummer |
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Präsentation Umfassender Versicherungsschutz für gewerblich genutzte Drohnen | Download |
KRAVAG Logistic „Ihr Transportversicherer“ Produktkompass | Download |