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Einzel-Betriebsschließungsversicherung

Absicherung finanzieller Folgen einer behördlich angeordneten Betriebsschließung

Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt Kosten durch Schließungs- und Warenschäden, die durch eine behördlich angeordnete Schließung des Betriebs aufgrund des Infektionsschutzgesetzes anfallen. Abgesichert sind auch Kosten durch Tätigkeitsverbote gegen im Betrieb tätige Personen. Versicherungsschutz bei Desinfektionskosten wird im Rahmen einer von insgesamt drei beitragsfreien Deckungserweiterungen geboten. Die Betriebsschließungsversicherung empfiehlt sich insbesondere bei Betrieben, die mit leicht verderblichen Waren umgehen bzw. selbst mit Krankheitserregern in Berührung kommen.

Produkt-Highlights

  • Deckung gegen eine Vielzahl meldepflichtiger Krankheitserreger und Krankheiten
  • Absicherung von Schäden durch Betriebsschließung und Tätigkeitsverbote
  • Absicherung von Waren oder Vorräten
  • Drei beitragsfreie Deckungserweiterungen für Desinfektion, Ermittlungs-/Beobachtungskosten und Vernichtungs-/Brauchbarmachungskosten (jeweils 3-fache Tagesentschädigung)

 

Auszeichnungen

 

 

Verkaufsunterstützung

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Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

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