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EnergiePolice

Umfassende Absicherung von Photovoltaik-Anlagen

Das spezielle Angebot ist konzipiert für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung bis 750 kWp von Unternehmen und Privathaushalten.
Die Kombination von Elektronik-Versicherung, Haftpflicht, D&O sowie Internet- und Wirtschaftskriminalität bietet umfangreiche Risikoabsicherung, je nach Bedarf. Versichert werden Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden.
 

Produkt-Highlights

  • Unkompliziert durch nur einen Antrag
  • Alle Speichermedien (Akkumulatoren, wiederaufladbare Batterien) mitversichert, wenn in der Versicherungssumme enthalten
  • Unterschiedliche Versicherungslösungen (Basis- oder Premium-Tarif je nach Vertragsprodukt) nach individuellem Bedarf
  • Attraktiver Bündelnachlass bei Kombination von mindestens zwei Versicherungsbausteinen
     

LeistungsUpdate-Garantie
Mit der LeistungsUpdate-Garantie können Sie garantieren, dass zukünftige Verbesserungen des Versicherungsschutzes für das Neu- und Ersatzgeschäft oder in den Bedingungen automatisch als mitversichert gelten.

 

Auszeichnungen

 

 

 

 

Aktuelle Bedingungen

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Merkblatt zur Datenverarbeitung

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Schaden-Beispiele

Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

Anlagen zur Energiegewinnung sind unterschiedlichsten Witterungseinflüssen und Beanspruchungen ausgesetzt. Für den Schutz vor unvorhergesehenen Schäden ist der Betreiber verantwortlich.

  • Ein umgestürzter Baum beschädigt ein Hausdach und die darauf befindliche Photovoltaik-Anlage. Der Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden beträgt 75.000 EUR.

  • Zwei auf den Dächern eines Hofes installierte Photovoltaik-Anlagen wurden vom Blitz getroffen und 10 von 19 installierten Wechselrichtern zerstört. Die Reserve für Sachschaden und Ertragsausfall beträgt 12.000 EUR.

Aber auch Schadenersatzansprüche als Folge aus einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden können den Besitzer einer Photovoltaikanlage treffen.

  • Ein Passant wird durch herunterfallende Teile der Anlage verletzt.

  • Das Energieversorgungsunternehmen bzw. das Leistungsnetz wird durch eine Fehlfunktion in der Anlage geschädigt.

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