Sicherheit für Reiseteilnehmer
Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein. Doch wenn Reiseanbieter Insolvenz anmelden müssen, wird aus dem Traumurlaub schnell ein Albtraum.
Darum ist eine umfängliche Kundengeldabsicherung gesetzlich vorgeschrieben und so wichtig. Reiseveranstalter bzw. Reisebüros sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.
Sie haben die Möglichkeit direkt die KTV für Reiseanbieter für Ihre Kunden zu beantragen.
Dokument | Bestellnummer |
---|---|
Verkaufsinformation | Download |
KTV-Reise Demoversion Onlinezugang | Download |
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.
Alternative: Schadenservice online