Umfassender Schutz vor den finanziellen Folgen unternehmerischer Fehlentscheidungen
Der weltweite Versicherungsschutz umfasst alle Vorstands-, Geschäftsführungs-, Aufsichtsrat-/Beirats-Mitglieder sowie leitende Angestellte von Kapital-, Personengesellschaften und Non-Profit-Organisationen. Versichert sind Ansprüche des Unternehmens sowie Schadensersatzansprüche Dritter.
Das Thema Managerhaftung ist für Unternehmen wichtig, weil:
Versichert sind Vermögensschäden, die im Rahmen der Tätigkeit einem Unternehmen oder einem Dritten versehentlich zugefügt werden. Absicherung besteht für:
Die Persönliche D&O stellt den Betroffenen die Möglichkeit einer eigenen Absicherung zur Verfügung, unabhängig von Entscheidungen des Unternehmens.
Die Persönliche D&O kann durch eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung und/oder einer Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung ergänzt werden. Die Versicherungssumme steht doppelt zur Verfügung.
Der weltweite Versicherungsschutz mit freier Anwaltswahl umfasst unbegrenzte Rückwärtsdeckung für zu Vertragsbeginn unbekannte Fehler (beitragsfrei und zeitlich unbegrenzt). Ebenfalls unbegrenzt und unverfallbar, auch noch nach Vertragsende, ist die Nachmeldefrist für Ansprüche ab Vertragsbeginn.
Alters- oder krankheitsbedingt ausgeschiedene Manager haben weiterhin D&O-Schutz, selbst bei Kündigung des Vertrags durch den Nachfolger oder schon verbrauchter Versicherungssumme.
Als Vertragsdauer kann eine Laufzeit von 1 bis zu 3 Jahren vereinbart werden. Bei 3-jähriger Vertragslaufzeit wird ein Dauernachlass in Höhe von 10 % gewährt.
Für Existenzgründer/Jungunternehmer gelten Sonderkonditionen.
Es gilt ein 50 % Neukunden-Nachlass im ersten Versicherungsjahr.
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.
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Beraterinformation VH und D&O (PPTX, 7.18 MB) | Download |
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Bei Fragen und für weitere Informationen stehen Ihnen auch die zuständigen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.