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Zusatzfahrer

Das besondere Angebot für Fahrer unter 23 Jahren für 318 EUR jährlich

Für viele junge Menschen bedeutet der Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Freiheit. Endlich ist man nicht mehr auf das „Taxi Mama“ angewiesen. Doch ein eigenes Auto ist am Anfang schwer zu finanzieren. Was also machen? Das Auto von Mama oder Papa fahren, kann dann teuer werden.

Damit dies bei jungen Fahrern bis 23 nicht so teuer wird, bietet die R+V Versicherung eine besondere Lösung an: Mit dem Angebot Zusatzfahrer kann ein weiterer Fahrer in einem Pkw-Vertrag* eingeschlossen werden, der bereits bei der R+V, KRAVAG oder Condor besteht – und das zu einem festen Beitrag. Der junge Fahrer darf dann nicht nur das eine Auto (z. B. das der Eltern) fahren, sondern auch weitere bei diesen Gesellschaften versicherte Pkw – sei es das Auto der Oma, des Bruders oder der Firmenwagen des Ausbildungsbetriebs.

*Voraussetzung: der Kreis der berechtigten Fahrer ist nicht aufgrund einer Sondereinstufung eingeschränkt.

Produkt-Highlights

  • Für alle jungen Fahrer bis 23 Jahre ohne eigenen PKW
  • Nur 318 EUR jährlich
  • Zusatzfahrer kann auch andere bei der R+V-Gruppe versicherten PKW fahren
  • Bis zu drei Zusatzfahrer pro Vertrag möglich
  • Sondereinstufung auf SF-Klasse 5 bei anschließender Erstzulassung eines PKW

Verkaufsunterstützung

Alle Dokumente finden Sie hier im Produktfinder Kfz.

Aktuelle Bedingungen

Wichtig zu wissen:

  • Zusatzfahrer darf weder Halter noch Versicherungsnehmer sein
  • Kein Einschluss bei Verträgen mit einer Sonder-Ersteinstufung inkl. einer Fahrerkreis- und Fahreralterbeschränkung möglich (SFR-Angleichung (SFX), Partnerregelung (SF8))
  • 3 Zusatzfahrer pro Vertrag für 318 EUR je Zusatzfahrer
  • Zusatzfahrer war mindestens ein Jahr lang als Zusatzfahrer im Vertrag eingeschlossen
  • Abschließbar für alle Produktlinien ab 7/2013
  • Nicht abschließbar in der BranchenPolice, FlottenPolice und im Großkundentarif
  • Der Zusatzfahrer darf jedes beliebige Pkw, das die o.g. Voraussetzungen erfüllt bei uns versichert ist – ganz egal, ob es Verwandten, Freunden oder dem Arbeitgeber gehört, fahren.

 

Vorteil für den Kunden mit jungen Fahrern:

Somit haben Sie schnell eine Ersparnis von mehreren hundert Euros für ihre Kunden herausgeholt.

So könnte es z. B. aussehen:
Zusatzfahrer Prämienberechnung

Das ganz besondere Highlight:

Hat der junge Fahrer später sein eigenes Auto, bekommt er bei uns eine besonders günstige Sondereinstufung mit der Schadenfreiheitsklasse 5. Und damit spart Ihr junger Kunde richtig Geld.

Voraussetzung für den neuen Vertrag mit der SF-Klasse 5:

  • Versicherungsnehmer ist der ehemalige Zusatzfahrer und hat bisher kein Auto versichert
  • VN war mindestens ein Jahr lang als Zusatzfahrer im Vertrag eingeschlossen
  • Versichert wird ein Pkw (Wkz 112)
  • Es gibt keinen abweichenden Halter
  • Möglich bei R+V-KfzPolice, premium und KRAVAG-KfzPolice


Hinweis: Mit dem Angebot Zusatzfahrer kann keine Nutzungsberechtigung für Fahrzeuge "erkauft" werden, die der Zusatzfahrer auf sich selbst zugelassen und/oder versichert hat - unabhängig davon, ob die Zusatzfahrer-Option im eigenen oder fremden Vertrag abgeschlossen wurde. In diesen Fällen ist der Zusatzfahrer als regulärer Fahrer im Vertrag zu erfassen.
 

Was passiert, wenn Fahrer 23 wird?

Empfehlung: Berechnen Sie den Vertrag unter Einschluss des jungen Fahrer im Fahrerkreis.

Ergänzungsprodukte

Fahrerschutz

Zielgruppe

Alle Fahranfänger bis 23 Jahre ohne eigenen Pkw.

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

 

Aktuelle Tarifanhänge 

Tarifrechner

Neu- und Ersatzgeschäft kann ausschließlich in R+V CONNECT gerechnet und beantragt werden.

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Ein Teil der Dokumente ist erst nach Login verfügbar.

Anträge

Anträge Neu- und Ersatzgeschäft in R+V CONNECT

Elektronische Versicherungsbestätigung

eVB können über R+V CONNECT oder auf der Seite Tarifrechner > eVB generiert werden.

Schaden-Hotline

Die kostenfreien Schaden-Hotlines 0800 533-1111 (R+V) und 0800 533-1131 (KRAVAG) sind für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.

Haben Sie Fragen?