Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen/-plakette
Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller, Krankenfahrstühle sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (letztere bis 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum) dürfen nur mit Versicherungskennzeichen in den Verkehr gebracht werden. Elektrokleinstfahrzeuge und Segways bis 20 km/h benötigen eine Versicherungsplakette. Für diese Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die bei der Benutzung eines der genannten Fahrzeuge anderen zufügt werden können.
Versicherungsschutz genießen Versicherungsnehmer sowie der Eigentümer, berechtigter Fahrer und - sofern von der Bauart her erlaubt - der Mitfahrer des Fahrzeuges.
+++! Abschlusstrecke !+++
Verträge für Elektrokleinstfahrzeuge und Mopeds können weiterhin online abgeschlossen werden. Die Anwendung erleichtert Ihnen die Erfassung von Anträgen. Die Kunden- und Vertragsdaten können Sie automatisch in die Strecke übernehmen. In der Anleitung erfahren Sie wie es geht. Wir haben Optimierungen durchgeführt, um Performanceprobleme innerhalb der Abschlussstrecke und bei der Logistik wie zum Start des letzten Jahres zu verhindern.
Alle Dokumente finden Sie hier im Produktfinder Kfz.
Für jedes Verkehrsjahr wird ein neues Versicherungskennzeichen je Fahrzeug benötigt. Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres. Die Mopedschilder und Versicherungsplaketten sind in diesem Jahr blau und können ab Anfang Februar über das Maklerportal bestellt werden.
Versichert sind z.B. neben dem Versicherungsnehmer Eigentümer, berechtigte Fahrer und - abhängig vom Fahrzeugtyp - Mitfahrer (sofern von der Bauart her erlaubt).
Die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung eKFV ist am 17.05.2019 beschlossen worden und sieht eine Versicherungspflicht für E-Scooter mit max. 20 km/h Höchstgeschwindigkeit vor.
E-Scooter dürfen ab einem Mindestalter von 14 Jahren und nur auf Radwegen bzw. Fahrrad-streifen gefahren werden. Gibt es solche nicht, müssen sie auf der Straße gefahren werden. Eine Nutzung auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist verboten. Es besteht keine Helmpflicht. Die E-Scooter müssen unter anderem Bremsen und eine Beleuchtungsanlage haben.
Wichtig: Für diese Fahrzeuge darf kein Versicherungskennzeichen ausgegeben werden! Sie müssen mit einer sogenannten Versicherungsplakette versehen werden. Die Versicherungsplaketten können ab sofort im Maklerportal bestellt werden.
Artikelnummer: 1331300005
Auf der Mopedpolice steht das Wagnis Elektrokleinstfahrzeuge zur Auswahl zur Verfügung.
Hoverboards und sonstige Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestangen mit elektrischem Antrieb fallen ausdrücklich nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung und dürfen nicht versichert werden.
Es werden auch Kunden den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Elektrokleinstfahr-zeuge nachfragen, die Ihre Fahrzeuge vor Wirksamkeit der Verordnung erworben haben. Hier ist es erforderlich, dass der Halter entweder über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelfallbetriebserlaubnis (EBE) verfügt. Bei Elektrokleinstfahrzeugen, die bereits in den Markt gebracht worden sind, kann der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt die ABE beantragen und dem Halter zur Verfügung stellen. Sofern der Hersteller keine ABE einholt, kann der Halter selbst eine EBE beantragen. Hierfür muss er sich an die Zulassungsstelle wenden und durch ein Gutachten nachweisen, dass die technischen Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. In beiden Fällen erhält das Fahrzeug eine individuelle Fahrzeugidentifikationsnummer.
Liegen weder ABE noch EBE vor, kann das Fahrzeug nicht versichert werden, da es grundsätzlich auf öffentlichen Plätzen und Wegen nicht in Betrieb genommen werden darf.
Personen mit Fahrzeugen, für die ein Versicherungskennzeichen Pflicht ist
Die Versicherungskennzeichen/-plaketten für das aktuelle Verkehrsjahr können Sie (nach Login) über Mein Cockpit > Vertriebsmaterialbestellung bestellen.
Verträge für Elektro-Kleinstfahrzeuge und Mopeds können online abgeschlossen werden.
Die Abschlussstrecke ist über das Maklerportal mit Ihren Zugangsdaten nutzbar. Hier geht es zum Kfz-Tarifrechner.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich über den Makler-Tarifrechner einen eigenen Zugang zu erstellen. Hier geht es zum Makler-Tarifrechner.
In der Anwendung können Sie zusammen mit Ihrem Kunden alle relevanten Daten erfassen und den Antrag digital abschließen. Den genauen Ablauf und weitere Informationen finden Sie in der Infografik oder dem Erklärfilm:
Ein entsprechendes Beratungsprotokoll wird in der Anwendung automatisch erstellt und sowohl dem Kunden, Ihnen als Vermittler und dem Innendienst zur Verfügung gestellt.
Die innovative Abschlusstrecke ermöglicht es, sowohl die bisherigen Risiken wie beispielsweise Mopeds, Roller und Krankenfahrstühle sowie auch neue Risiken – Segways und E-Scooter zu versichern. Zusätzlich fördert sie den Gedanken der Nachhaltigkeit, da Antrag und der Versicherungsschein als PDF per Mail bereitgestellt werden können. Ein Ausdruck ist natürlich weiterhin möglich. Falls Ihr Kunde möchte, erhält er das Kennzeichen anschließend ganz bequem per Post nach Hause. Über einen Trackinglink kann der Empfänger nachverfolgen, wo sich das Paket befindet. Sie können die neue Abschlussstrecke ab sofort nutzen und müssen keine Versicherungskennzeichen und –plaketten vorrätig haben. Auch vor Ort kann weiterhin ein Kennzeichen ausgegeben werden. Diese können Sie über das Maklerportal bestellen.
Wenn Sie die E-Mail des Kunden haben, können Sie die vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein per E-Mail verschicken. Alternativ können Sie die Unterlagen ausdrucken und dem Kunden aushändigen.
Für Großkunden kann die Anwendung den Antragsprozess deutlich vereinfachen und beschleunigen. Falls Sie eine Flotte von mehreren Elektro-Kleinstfahrzeugen in Anbahnung haben, können Sie diese nach Absprache mit Ihren zuständigen Underwriter bzw. Direktionsbevollmächtigen (DBV) versichern.
Alle Agenturen mit Mopedbestand erhalten bis Ende Januar 2024 eine Erstausstattung mit Folgepolicen, Kennzeichen und Plaketten.
Das Änderungsgeschäft wird nicht über die Antragsstrecke, sondern über ein pdf-Formular per Mail an ruv@ruv.de gesendet.
Eine Bestellung der Versicherungskennzeichen und -plaketten über das Maklerportal ist ab Anfang Februar möglich. Agenturen, die Fragen zur Erstausstattung haben, erreichen nach deren Versand die Service-Hotline 0611 533-74907 montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.