Unser Komplett-Service: bei Lkw- und Busunfällen
Seit April 2019 bietet die R+V Versicherungsgruppe mit LKW b+a (Bergen + Abschleppen) exklusiv einen Komplett-Service für die Fahrzeug- und Ladungsbergung nach Lkw- und Busunfällen an. Dieser Service ist unter der 24/7-Bergungshotline +49 611 16 750 419 für Firmenkunden ohne Mehrprämie zur Kfz-Kasko- und Verkehrshaftungsversicherung nutzbar.
Zielgruppe: Kfz- und Transport-Firmenkunden der R+V Versicherungsgruppe und der bei dieser versicherten Fahrzeuge aus dem Schwerverkehrsbereich (über 3,5 t zGG) mit Straßenzulassung.
Der Bergungsauftrag wird für den VN an die Firma Assistance-Partner (AP) zu kostengünstigen Konditionen vermittelt.
Die Berge- und Abschlepprechnung wird durch die R+V-Assistance ohne Abzüge bezahlt.
Der Einwand der Höchstentschädigungsgrenze (Wiederbeschaffungswert) entfällt.
Das Bergeunternehmen macht keinen Gebrauch von seinem Unternehmerpfandrecht an dem LKW.
Alle Dokumente finden Sie hier im Produktfinder Kfz.
Für Sie | Bestellnummer |
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Webinar AD Makler | Download |
KRAVAG LKW b+a Faltblatt | 231857041170010 |
KRAVAG LKW b+a Sellingsheet | 231726062020010 |
KRAVAG LKW b+a Fragen & Antworten FAQ | Download |
Der Umfang der Dienstleistung und Sonderkonditionen ist vom jeweiligen Deckungsschutz bei KL abhängig: Wenn Kfz- Vollkasko- und Verkehrshaftungsversicherung bei der R+V-Versicherungsgruppe eingedeckt, wird der Komplettservice inkl. Kostenübernahme ausgeschöpft.
Wichtig: der Service kann selbstverständlich auch in Anspruch genommen werden, wenn nur die die Kasko- oder Verkehrshaftungsversicherung bei der R+V-Versicherungsgruppe eingedeckt sind.
Die Leistung beinhaltet die Organisation der Fahrzeug- sowie Ladungsbergung und deren Abtransport bis zum Betriebshof des Bergungsunternehmens oder einer etwa gleichweit entfernten Fachwerkstatt.
Hierfür muss der Kunde die 24/7-Bergungshotline: +49 611 16 750 419 anrufen.
Die R+V Assistance nimmt eine Deckungsprüfung vor und vermittelt den Bergungsauftrag für den Firmenkunden an ein sofort tätiges AP-Bergungsunternehmen. Innerhalb eines Zeitrahmens von 24 Stunden nach Schadeneintritt kann eine Nachmeldung durch den Firmenkunden an die Hotline erfolgen.
Bei der Nachmeldung greifen die Sonderkonditionen nur, wenn die Bergung durch ein AP-Bergungsunternehmen erfolgt ist. Sie können nicht gewährt werden, wenn kein AP-Bergungsunternehmer tätig war bzw. der Firmenkunde sich später als 24 Stunden nach Schadeneintritt meldet. Dann richtet sich die Übernahme der Bergungskosten wie bisher nach dem Deckungsschutz.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Maklerbetreuer in Verbindung.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Maklerbetreuer in Verbindung.
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.