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Vereinfachte Nachlassregelung MultiLine

Zum 01.01.2023 werden die bisher gültigen Nachlässe (Sondernachlass „Plus 10 %“ und Jubiläumsnachlass) durch eine vereinfachte Nachlassregelung abgelöst. Ab dem 01.01.2023 (Antragsdatum) befristet bis zum 31.12.2023 (Antragsdatum) gelten folgende Nachlassregelungen:

Für alle Firmenkundenprodukte in R+V CONNECT...

  • UnternehmensPolice (und die entsprechenden SoloPolicen)
  • MedizinerPolice
  • AgrarPolice
  • KRAVAG-Logistic-Police
  • BauschutzPolice
  • EnergiePolice
  • VeranstaltungshaftpflichtPolice
  • Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtPolice

... gilt ein KompetenzSondernachlass von insgesamt 30 %.

 

Einzige Ausnahmen von dieser Regelung:

  • Sachverträge und EVT-Vertrag im Rahmen der AgrarPolice
  • KRAVAG-Logistic-Vertrag im Rahmen der KRAVAG-Logistic-Police

Für diese Verträge gilt die Nachlassregelung in Höhe von 20 %.

Nutzen Sie den neuen Sondernachlass zur Gewinnung neuer Kunden oder zur Anbündelung weiterer Verträge im Rahmen der Bündelpolicen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Komposit Firmen im Maklerportal.

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