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Rückbaubürgschaften für Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen

Ihr Kunde will in eine zukunftsweisende Energieanlage inves­tieren. Da die Bauvorhaben oft sehr großflächig sind und auf fremdem Grund und Boden errichtet werden, sind Betreiben­de dazu verpflichtet, eine Rückbauverpflichtungserklärung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzureichen.
Damit ist der Betreiber verpflichtet, die Anlage nach ihrer dauerhaf­ten Aufgabe zurückzubauen. Der Rückbau umfasst explizit auch das Fundament, die Zuwegungen und alle weiteren Bodenversiegelungen.

Den Online-Tarifrechner zur Rückbaubürgschaften starten Sie bitte hier.