Rückbaubürgschaften für Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen
Ihr Kunde will in eine zukunftsweisende Energieanlage investieren. Da die Bauvorhaben oft sehr großflächig sind und auf fremdem Grund und Boden errichtet werden, sind Betreibende dazu verpflichtet, eine Rückbauverpflichtungserklärung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzureichen.
Damit ist der Betreiber verpflichtet, die Anlage nach ihrer dauerhaften Aufgabe zurückzubauen. Der Rückbau umfasst explizit auch das Fundament, die Zuwegungen und alle weiteren Bodenversiegelungen.
Den Online-Tarifrechner zur Rückbaubürgschaften starten Sie bitte hier.