Sicherheit für Reiseteilnehmer
Reiseveranstalter bzw. Reisebüros sind nach §651r BGB bzw. §651r in Verbindung mit §651w BGB verpflichtet, ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Auch Reisebüros, die Kunden individuell zusammengestellte Reisen als "verbundene Reiseleistungen" anbieten, können das gleiche Haftungsrisiko bei einer Insolvenz wie ein Veranstalter tragen. Die R+V- Kautionsversicherung für Reise (KTV-R) schützt ihren Kunden (Reiseveranstalter oder Reisebüro) vor den finanziellen Risiken und erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen.
Als Marktführer für Kautionsversicherungen in Deutschland wissen wir, was für Reiseveranstalter und Reisebüros wichtig ist. Schnelle und unkomplizierte Online-Abwicklung über das R+V-Kreditportal (www.kredit.ruv.de) mit den Funktionen:
Wer heute Reisen veranstaltet, muss sich für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz absichern. Das gilt für den klassischen Reiseveranstalter, aber auch für viele Reisebüros. Denn wer mehrere Bausteine zu einer Reise verkauft, kann der Haftung für "verbundene Reiseleistungen" unterliegen. Um sich vor den finanziellen Risiken zu schützen, gibt es die R+V-Kautionsversicherung für Reise.
Beitragsrelevanter Umsatz ist, immer zzgl. der darauf entfallenden Mehrwertsteuer,
Die kostenfreie Schaden-Hotline 0800 533-1111 ist für Vertriebspartner und Versicherungsnehmer bzw. Geschädigte rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar.
Dokument | Bestellnummer |
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Infoblatt KTV-R (PDF, 466 KB) | Download |
Vermittlerinfo KTV-R (PDF, 51 KB) | Download |
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